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Rückrundenauftakt mit Fans

Bis 750 Personen unter 2G-PLUS-REGEL erlaubt

Aachen. Seit dem 28.12.2021 und bis vorerst zum 16. Januar 2022 gilt die neue Fassung der Coronaschutzverordnung des Landes NRW. In enger Abstimmung mit dem Ordnungsamt Aachen haben die Ladies in Black nun für das Heimspiel am 05. Januar – Anpfiff ist um 19:30 Uhr – gegen den VfB Suhl Lotto Thüringen die Freigabe für maximal 750 Personen erhalten.

Für den Besuch in der Halle Neuköllner Straße gilt also:

  • Umsetzung der 2G-plus-Regel. Bitte denken Sie daran, Ihren Impfnachweis, den Personalausweis und einen zusätzlichen, offiziellen Testnachweis („Bürgertest“, der an vielen Stellen in der Stadt kostenlos erhältlich ist) für jede Person mitzubringen und am Einlass vorzuzeigen. Nur mit vollständigen Nachweisen kann Ihnen der Einlass gewährt werden.
  • Personen ohne Impfnachweis haben keinen Zugang (auch nicht mit PCR- Test)
  • Schulpflichtige Kinder müssen ebenfalls einen aktuellen Bürgertest nachweisen.
  • Maximal dürfen insgesamt 750 Personen in die Halle eingelassen werden.
  • Vom Betreten bis zum Verlassen ist eine medizinische (mindestens) Maske dauerhaft zu tragen. Dies gilt auch am eigenen Sitzplatz.
  • Speisen und Getränke werden unter der Beachtung der aktuellen Hygienevorschriften angeboten. Diese werden von Fachpersonal gereicht und dürfen am eigenen Sitzplatz sowie eigens dafür eingerichteten Stehtischen verzehrt werden.
  • Singen und Jubeln ist – mit Maske – erlaubt.

Für Inhaber von Dauerkarten ist gewährleistet, dass sie ihren Platz wie gewohnt einnehmen können. Auch der Erwerb von Tageskarten an den bekannten Vorverkaufsstellen und auch der Online- Ticketkauf ist weiterhin möglich. Die Verfügbarkeit wurde an die neuen Bedingungen angepasst.

Mögliche weitere Korrekturen dieser Regel müssen wir uns vorbehalten. Über Änderungen werden wir umgehend informieren.

Wir hoffen und bitten um Ihr Verständnis für die aktuelle Situation und die damit verbundenen Auflagen. Gerne stehen wir Ihnen auch für noch offene Fragen zur Verfügung.